Allgemein
Das Verwaltungsgericht besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und fünf (nebenamtlichen) Richtern mit einem Pensum von je 50% sowie aus drei Ersatzrichtern. Sie werden vom Grossen Rat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.
Das Verwaltungsgericht tagt in Dreier- oder Fünferbesetzung; in Dreierbesetzung tagt es in Fällen ohne grundsätzliche Bedeutung oder bei klarer Rechtslage. In seiner Funktion als Versicherungsgericht tagt es immer in Dreierbesetzung.