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Allgemein

Das Verwaltungsgericht besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und fünf (nebenamtlichen) Richtern mit einem Pensum von je 50% sowie aus drei Ersatzrichtern. Sie werden vom Grossen Rat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.

Das Verwaltungsgericht tagt in Dreier- oder Fünferbesetzung; in Dreierbesetzung tagt es in Fällen ohne grundsätzliche Bedeutung oder bei klarer Rechtslage. In seiner Funktion als Versicherungsgericht tagt es immer in Dreierbesetzung.